Osteopathie

Selbstzahler:

Beteiligt sich Ihre Krankenkasse nicht an den Kosten für eine osteopathische Behandlung, berechnen wir ein Honorar in Höhe von 95,00€ für die erste Sitzung (incl. Befund) und 85,00€ für die weiteren Behandlungen.

 

Gesetzliche Krankenkassen:

Seit 2012 beteiligen sich auch die meisten gesetzlichen Krankenkassen anteilig an den Kosten für eine osteopathische Behandlung.

Als Heilpraktiker und Mitglied im Berufsverband VOD e.V. erfüllen wir die Voraussetzungen für eine Übernahme.

Die Höhe der Erstattung variiert zwischen den unterschiedlichen Kassen.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse.

In aller Regel benötigen Sie ein Privatrezept oder eine ärztliche Bescheinigung.

 

Private Krankenkassen:

Als Heilpraktiker rechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH`85, Stand: Oktober 2011) ab.

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Zusatzversicherte können mit einer Erstattung von 70-100% der Kosten einer osteopathischen Behandlung rechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.